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Wer heutzutage Jugendliche systematisch zum Alkoholkonsum anstiftet oder ihnen gar Alkohol verkauft, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die in die Kritik geratenen sog. Alco-Pops, alkoholhaltige Süßgetränke, die unmissverständlich Jugendliche als Zielgruppe hatten, wurden mit einer speziellen Steuer belegt, die eine weitere Produktion unwirtschaftlich werden ließen.
Vor diesem Hintergrund käme einem der Gedanke, Kinder als Werbeträger für Bier und Sekt einzusetzen, geradezu absurd vor. Doch halt, gilt Bier im größten deutschen Bundesland nicht immer noch als Lebensmittel? Und noch vor 50 Jahren warb die Bierbranche mit dem Lieblingsgetränk der Deutschen als medizinische Wunderwaffe gegen die Unbilden des Industriezeitalters (siehe auch den Artikel: Der Alkoholmißbrauch wird zum gesellschaftlichem Problem):
Von diesem vermeintlich heilenden Charakter des Bieres war allerdings auf den Postkartenmotiven mit trinkenden Kindern nichts zu sehen. Wie bei den Erwachsenen war es das Rauscherlebnis, das abgebildet wurde. Und dies geschah in einer Eindeutigkeit, dass einem heutigen Betrachter die Haare zu Berge stehen.
Zwei "Kinder" fallen in diesem Zusammenhang besonders auf: das Münchner- und das Berliner Kindl. Nun sind beide zwar keine realen Kinder, sondern symbolische Werbeträger der Stadt München, bzw. der Brauerei "Berliner Kindl", aber sie stehen unzweifelhaft für eine bedenkenlose Kombination von Jugend und Alkohol. Und sie haben die Darstellung von "trinkenden Kids" sozusagen salonfähig gemacht. |
frühes Beispiel für Merchandising und Alkoholvermarktung
das Münchner Brüderchen
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Üblicherweise fand der Konsum alkoholischer Getränke bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts in Gaststätten oder der Kneipe statt. Mit der zunehmenden Trennung der Arbeitnehmerschaft in Produktion, Handwerk und Dienstleistung und der damit verbundenen Differenzierung der Einkommen veränderten sich auch die Konsumgewohnheiten und die Umstände des Trinkens. |
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Die Proletarier konnten sich gemeinschaftliches Trinken in den eigenen vier Wänden wegen der beengten und menschenunwürdigen Wohnverhältnisse gar nicht leisten; das gesellschaftlich und ökonomisch immer bedeutsamer werdende Bürgertum und insb. der Adel pflegten ihr geselliges Beisammensein aber sehr wohl in den eigenen vier Wänden. Wenn Kinder also zum Bier- oder Schnapsholen geschickt wurden, so geschah das hauptsächlich in der Arbeiterklasse, wo der Gang in die Kneipe zu teuer war oder der Suff den Versorger der Familie schon so gelähmt hatte, das der Kneipengang regelmäßig im Rinnstein endet |
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